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Erwerbstätige
	Nach Definition der
	
	Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen 
	alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem 
	Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) 
	oder selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben 
	(Selbstständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im 
	Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine 
	geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) 
	ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso 
	als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem
	Ein-Euro-Job nachgehen.
	Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig 
	von der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig vereinbarten
	Arbeitszeit. Der internationalen Praxis folgend gelten auch Personen, 
	die zwar nicht arbeiten, bei denen aber Bindungen zu einem
	Arbeitgeber bestehen (z. B. Personen in
	Mutterschutz oder
	Elternzeit, die diesen Urlaub aus einer bestehenden Erwerbstätigkeit 
	angetreten haben), als erwerbstätig.
	 
	 
	 
	 
	
	
		Quellen
	
Bildnachweis
	
	Weblinks
	
	
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