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Copyrightvermerk & Quellen
Der überwiegende Teil der hier verwendeten 
		Mediendateien stammt aus dem CIA World Factbook und ist 
		nach amerikanischem Recht Public Domain, d. h. sie können frei verwendet 
		werden. Hier der entsprechene Vermerk:
The Factbook is in the public domain. Accordingly, it may be 
			copied freely without permission of the Central Intelligence Agency 
			(CIA). The official seal of the CIA, however, may NOT be copied 
			without permission as required by the CIA Act of 1949 (50 U.S.C. 
			section 403m). Misuse of the official seal of the CIA could result 
			in civil and criminal penalties.
Eine weitere US-Government Agency von der wir 
		viel Material verwenden ist die NASA. Auch dieses 
		Material ist normalerweise nach amerikanischem Recht Public Domain. 
		Näheres dazu finden Sie hier: http://www.nasa.gov/audience/formedia/features/MP_Photo_Guidelines.html.
Eine weitere Quelle ist die Wikimedia 
		Commons, deren Werke aber mitnichten alle Public domain oder gemeinfrei sind, 
		sondern den verschiedensten Nuancen des Coyrightrechtes unterliegen. 
		Alle diese Werke sind besonders gekennzeichnt und verlinkt auf den 
		ensprechenden Copyrightvermerk in der Wikipedia Commons. 
Nicht alle Bilder 
		sind gemeinfrei, sondern haben Lizenzvermerke wie z.B. den folgenden:
I, the copyright holder of this work, hereby publish it under 
			the following licenses:Permission is granted to copy, distribute 
			and/or modify this document under the terms of the GNU Free 
			Documentation License, Version 1.2 or any later version published by 
			the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, no 
			Front-Cover Texts, and no Back-Cover Texts. A copy of the license is 
			included in the section entitled "GNU Free Documentation License".

Wir halten uns an diese 
		Lizenzbestimmungen, bitte tun Sie es auch!
 
Weitere Informationen zur Verwendung von Bildern 
		und Grafiken aus der 
Wikimedia Commons finden Sie hier:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Weiterverwendung 
 
Der EuGH hat am 21. Oktober 2014 (Az. C-348/13) eine grundlegende Entscheidung zum Einbinden von youTube-Videos getroffen. Die Richter 
		entschieden, dass das Einbinden eines Youtube-Videos auf einer anderen 
		Webseite grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung darstellt. 
		Des Weiteren finden Sie auf unseren Seiten aktuelle Informationen, 
		die von anderen Anbietern kostenfrei angeboten werden. Als da wären:
Geocoding
Währungsrechner
Wetter
Wir benutzen verschiedene Service, die die Einbindung ausdrücklich 
		erlauben. Sollten Sie diese Informationen für Ihre eigenen Projekte 
		wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Anbieter. Die 
		Informationen sind entsprechend gekennzeichnet und verlinkt. Hier die 
		entsprechenden Seiten
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