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Hauptstädte & Regierungssitze
Eine Hauptstadt ist ein politisches Zentrum eines Staates und Sitz der obersten Staatsgewalten: Parlament, Monarch, Regierung, Oberstes Gericht.
Der Regierungssitz ist der Ort eines Staates, in dem die Regierung ansässig ist. Dies ist in der Regel die Hauptstadt des Landes (die in Monarchien auch Residenzstadt genannt wird), weswegen man nur dann ausdrücklich vom „Regierungssitz“ spricht, wenn dies nicht der Fall ist. Einige Staaten haben keine Hauptstadt, sondern nur einen Regierungssitz. In der Schweiz ist die Bundesstadt Bern und in Nauru der Ort Yaren (Distrikt) Regierungssitz des Landes.
Gesonderter Parlamentssitz
In der Republik
Südafrika sitzen die beiden Kammern des
Parlaments in
Kapstadt und nicht wie die Regierung in
Pretoria, wobei Kapstadt im ersten Halbjahr von Januar bis Juli
und Pretoria im zweiten Halbjahr von Juli bis Dezember als
Hauptstadt fungiert. In
Chile
sitzt der
Nationalkongress ebenfalls nicht in der Hauptstadt
Santiago, sondern in
Valparaíso. Die Regierungsbeamten fliegen in beiden Ländern
ebenfalls zwischen zwei Städten hin und her.
Auch gibt es Hauptstädte, die räumlich vom
judikativen Verfassungsorgan getrennt sind, so in
Deutschland oder
Tschechien. In
Südafrika verteilt sich der Regierungssitz sogar auf drei
Städte, wobei die größte Stadt (Johannesburg)
nicht dazugehört. Das
Parlament tagt in
Kapstadt, das Verwaltungs- und Regierungszentrum ist
Pretoria (Tshwane) und die obersten
judikativen Einrichtungen (Gerichtshöfe) befinden sich in
Bloemfontein.
Staaten ohne bzw. mit nicht international anerkannter
Hauptstadt
De jure
keine Hauptstadt haben
Monaco,
Nauru,
die Schweiz,
Liechtenstein und die
Vatikanstadt. Bei
Monaco
und der
Vatikanstadt gibt es aufgrund der Tatsache, dass es sich um
reine Stadtstaaten handelt, keine Hauptstadt, auch wenn für Monaco
häufig fälschlicherweise Monte Carlo als Hauptstadt genannt wird. In
Nauru
wird der Ort, an dem sich die Regierung befindet (Yaren),
als inoffizielle Hauptstadt aufgefasst. In der Schweiz erfüllt
Bern
de facto die Hauptstadtfunktion. In
Liechtenstein gibt es keine Stadt. Das oft als Hauptstadt
genannte Vaduz hat nie das Stadtrecht erhalten und ist daher nur Hauptort
des kleinen Fürstentums.
Problematisch ist die Hauptstadtsituation
auch in Israel. Während Israel das wiedervereinigte
Jerusalem als seine Hauptstadt bezeichnet, lehnen alle anderen
Staaten die Erweiterung der Stadtgrenzen auf
Ostjerusalem ab. Die meisten Staaten verweigern auch
Westjerusalem die Anerkennung als Hauptstadt Israels, da
Groß-Jerusalem nach dem
Teilungsplan weder zum arabischen, noch zum jüdischen Palästina
gehören sollte. Daher befinden sich zurzeit alle ausländischen
Botschaften in Tel Aviv oder
dessen Vorstädten.
In
Japan
wiederum gibt es die Besonderheit, dass die
Stadt Tokio 1943 aufgelöst wurde und die Hauptstadtfunktion von
den 23
Stadtbezirken Tokios, wahrgenommen wird, die als eigene Städte
gelten. Des Weiteren ist unklar, ob Tokio auch de jure die
Hauptstadt ist, da es nie eine explizite, offizielle Verlegung der
Hauptstadt von
Kyoto nach Tokio gab.
Quellen
Bildnachweis
Weblinks
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