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Infrastruktur

Die Infrastruktur (von lateinisch infra ‚unterhalb‘ und structura ‚Zusammenfügung‘) ist im übertragenen Sinn ein Unterbau. Sie umfasst alle langlebigen Einrichtungen materieller oder institutioneller Art, die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft begünstigen.

Infrastruktur und Suprastruktur sind Begriffe, die erstmals von der NATO verwendet wurden. Die Infrastruktur bezeichnete ursprünglich die im Boden befindlichen Leitungen, wie Pipelines, Rohrleitungen und Kabel.

Die Planung, Erstellung und Instandhaltung bestimmter Arten der Infrastruktur wird zum Teil als Aufgabe des Staates oder ihm assoziierter Organe (öffentlich-rechtliche Einrichtungen, öffentliche Unternehmen) im Rahmen der Daseinsvorsorge angesehen. Die Erstellung einer öffentlichen Infrastruktur wird meist durch Steuergelder finanziert.

Im Zuge der Privatisierung von öffentlichen/staatlichen Betrieben und staatlichen Aufgaben werden insbesondere Erstellung und Instandhaltung der Infrastruktur vermehrt privaten bzw. privatrechtlich organisierten Firmen übertragen. Die Planungs- und Regulierungshoheit bleibt aber weiterhin beim Staat.

Der Begriff Infrastruktur wird inzwischen auch analog zur Kennzeichnung technischer Grundeinrichtungen im privatwirtschaftlichen Bereich, beispielsweise in Unternehmen, verwendet. So können unter anderem verwaltete Straßen, Gebäude und technische Grunddienste, wie Strom oder Kommunikation in Industrieparks oder Büroanlagen auch als Infrastruktur verstanden werden. In den Unternehmen selbst hat sich in den letzten Jahren auch der Begriff IT-Infrastruktur durchgesetzt.

Arten der öffentlichen Infrastruktur

Technische Infrastruktur
Soziale Infrastruktur
  • Bildungssystem, Bildungseinrichtungen mit Bibliotheken, Schulen, Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen etc..
  • Dienstleistungennmit Kinderbetreuungs-Einrichtungen, Pflegediensten etc..
  • Gesundheitssystem mit Krankenhäusern, Rettungsdiensten
  • Kulturelle Einrichtungennmit Ausstellungsräumen,, Bibliotheken, Museenetc..
  • Öffentliche Sicherheit: Bevölkerungsschutz,, Polizei,Verteidigung, etc..

Nichtstaatliche Infrastruktur

Infrastruktur-Anlagestrategien sind Kapitalanlagen in Unternehmen, die die Netzwerke und Einrichtungen zur Grundversorgung von Haushalten und Unternehmen besitzen oder betreiben. Diese werden teilweise auch über spezialisierte Infrastrukturfonds getätigt.

Die wirtschaftsnahen, ökonomischen Bereiche der Infrastruktur charakterisieren sich dadurch, dass der Empfänger bereit ist, für diese Dienstleistungen zu bezahlen. Nichtstaatliche Investoren erwerben das Eigentum an einer Infrastruktureinrichtung, wie z. B. einer Mautstraße oder einem Pipeline-Netz. Dies geschieht im Rahmen von Privatisierungen, Verkäufen von privat gehaltenen Unternehmen oder durch die Errichtung und den daran anschließenden Betrieb. Die Leistung wird der Allgemeinheit typischerweise gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.

Investitionen in die soziale Infrastruktur sind häufig Kooperationen im Rahmen einer Public Private Partnerships (PPP) oder einer Private Finance Initiative (PFI) zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Der Staat erbringt weiterhin die Dienstleistung, während sich die eigentlichen Vermögenswerte, je nach Modell, nicht in Staatseigentum befinden und/oder von nichtstaatlichen Investoren errichtet, betrieben und unterhalten werden. Es gibt unterschiedliche Modelle, die sich nach dem Ausmaß an Verantwortung des nichtstaatlichen Investors unterscheiden. Die soziale Infrastruktur besteht aus Leistungen und Einrichtungen mit starken positiven externen Effekten, die als freie oder subventionierte Güter zur Verfügung gestellt werden.


Siehe auch

Weblinks

Quellen